Hausordnung
Betreten und Verlassen des Schulgebäudes
Ist nur durch den Haupteingang (linke Seite) über den Garderobenabgang gestattet. Jede Schülerin / jeder Schüler bekommt einen Garderobenspind zugewiesen, in dem die Überbekleidung sowie die Straßenschuhe aufzubewahren sind. Alle anderen Ein-/Ausgänge ins Schulgebäude sind nur als Fluchtwege im Evakuierungsfall zu benützen! In den Sommermonaten (nach den Osterferien bis Schulschluss) eines jeden Schuljahres ist es gestattet, das Schulgebäude auch durch den Hauptausgang im Erdgeschoß zu verlassen.
Klassenräume
Die Schüler/innen haben für Ordnung und Sauberkeit in den Klassenräumen zu sorgen. Alle Schüler sind verpflichtet, nach Unterrichtsende ihren Platz sauber und leer zu verlassen und die Stühle auf die Tische zu stellen. Unterrichtsfremde Gegenstände dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgenommen werden (betrifft insbesondere Sitzmöbel u. dgl.), Taschen für Sport- und Arbeitsbekleidung können in den Klassen geordnet abgestellt werden.
Geld- und Wertgegenstände
Geld- und Wertgegenstände dürfen nur verschlossen (z.B. Schülerkästchen) oder beaufsichtigt aufbewahrt werden (z.B. über Anweisung des Lehrers/der Lehrerin). Die Benützung sog. „Handies“, MP3-Playern und Ipods ist nur in den Pausen gestattet. Während der Unterrichtszeit müssen diese auf „lautlos“ gestellt werden.
Sonderunterrichtsräume
Für die Sonderunterrichtsräume (Physik-, Chemie- und Biologiesaal, Musiksaal, EDV-Räume, Turnsaal, Bibliothek, BE und Werkraum) bestehen gesonderte Regelungen, die Bestandteil dieser Hausordnung sind. Diese Räume dürfen von den Schülern ohne Genehmigung von Lehrkräften oder beauftragten Aufsichtspersonen nicht betreten werden.
Aufenthalt im Schulgebäude
Grundsätzlich haben sich die Schüler in der unterrichtsfreien Zeit im Schulgebäude ruhig zu verhalten (VO § 2(4), am besten in der Aula oder in den Wohlfühlzonen. Das Verlassen des Schulgebäudes wird bis auf Widerruf in den Pausen sowie in den Freistunden gestattet.
Pausenregelung
Pausen dienen in erster Linie der Erholung und zur Vorbereitung auf die folgende Unterrichtseinheit.
Hausschuhe
Im Schulgebäude sind eigens dafür vorgesehene Hausschuhe zu tragen, verboten sind Holzpantoffel (Unfallgefahr); ganzjährig absolute Hausschuhtragepflicht!
Lift
Die Benützung der Lifte ist nur mit Erlaubnis der Lehrpersonen oder beauftragter Aufsichtspersonen gestattet.
Rauchen
Das Rauchen ist generell in allen Räumen des Schulgebäudes sowie im gesamten Schulgelände verboten. In einer gemeinsamen Sitzung der beiden Schulgemeinschaftsausschüsse von HLT und BORG am Dienstag, 9.5.2006 wurden folgende Vereinbarungen, betreffend die Hausordnung, – einstimmig! – beschlossen. Schülerinnen und Schüler beider Schulen übernehmen in Eigenverantwortung die Einhaltung der folgenden Regeln:
Schülerinnen und Schüler wählen Peers aus ihren Reihen, die ab sofort dafür sorgen, dass keine Abfälle mehr im Zugangsbereich zum Haupteingang der Schule sowie im Bereich der Bushaltestelle auf den Boden geworfen werden (Zigarettenstummel, Zigarettenschachteln, Jausensackerl u.Ä.);
Zwei Mal pro Woche wird jeweils eine Klasse den Putzdienst übernehmen (nur Raucher/innen) und unaufgefordert (in Absprache mit dem diensthabenden Schulwart) den Raucherbereich säubern.
Die beiden Schulsprecher sowie die Schulleiter von HLT und BORG werden die Einhaltung dieser Vereinbarung regelmäßig kontrollieren. Sollte die Sauberkeit in Ordnung sein, wird das Verlassen des Schulgebäudes zum Rauchen während der Pausen gestattet bleiben.
Sollten jedoch bei diesen Kontrollgängen grobe Verunreinigungen festgestellt werden, wird jeweils für 1 Woche das Verlassen des Schulgebäudes in den Pausen untersagt.
Schäden
Schäden am Schulgebäude oder an Einrichtungsgegenständen sind unverzüglich zu melden.
Verstöße
Bei Verstößen gegen die Hausordnung kommen die im SCHUG (§ 47 und § 49) angeführten Erziehungsmittel zur Anwendung.
Beschluss durch die Konferenzen und die Schulgemeinschaftsausschüsse