Maturaverordnung

  • Anmeldung
  • Zulassung
    • bis Samstag der Woche nach den Weihnachtsferien (§ 4).
  • Positiver Jahresabschluss
  • Sieben Prüfungen (§ 3)
    • 1 VWA
    • 3 oder 4 Klausuren
    • 3 oder 2 mündl. Prüfungen
      (ORG mit musischem Schwerpunkt: BE/ME+IU muss mindestens ein Mal gewählt werden.)
  • Schriftliche Prüfungen (§ 8, § 26)
    • Pflichtige Prüfungen
      Deutsch: 5 Uhrstunden (§ 9)
      Mathematik: 4 Uhrstunden (§ 14)
    • Zur Auswahl, eine muss gewählt werden
      Englisch: 5 Uhrstunden (§ 12)
      Latein: 4 Uhrstunden (§ 10)
      Französisch/Spanisch: 5 Uhrstunden (§ 13)
    • Wenn vierte schriftliche Prüfung gewählt wird (§ 8 (2))
      MENATEC eine oben noch nicht gewählte Fremdsprache
      ORG mit musischem Schwerpunkt (§ 48)
      BE: 7 Uhrstunden (§ 47 (3))
      bzw. ME: 5 Uhrstunden (§ 47 (2))
  • Mündliche Prüfungen (§ 18)
    • Kompensationsprüfung(en) nach den Klausuren
    • mündliche Prüfungen
      Die Fächer können  frei gewählt werden,

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